Werbung mit der WM 2018 – das sollten Sie beachten

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Am 14. Juni ist es wieder soweit: Die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 beginnt und 83 Millionen Menschen in Deutschland sind im Fußballfieber. Auch im Geschäftskontakt bleibt kaum ein Gespräch ohne Bezug zu dem Runden, das ins Eckige muss. Und schon jetzt werden WM-Spielpläne und andere Fußball-Werbemittel auch im B2B fleißig an Kunden verteilt. Doch die Werbung mit der WM hat ihre Fallstricke.

Die rechtlichen Eckdaten zur Vermarktung der Fußball-WM

  • Die FIFA (Federation Internationale de Football Association) hält die Markenrechte an der WM
  • Konkretes, geistiges Eigentum der FIFA:  Markenzeichen wie FIFA, WOLRD CUP, RUSSIA 2018, von der FIFA entwickelte Designs, Urheberrechte an Erzeugnissen wie Poster, Emblem und dem Maskottchen Zabivaka™
  • Die für die WM entwickelten Logos, Worte, Symbole und andere Markenzeichen dürfen nur offizielle Sponsoren nutzen 
  • Beispiele für verbotene Marketingaktionen: Verteilung von Freikarten für WM-Spiele, Produktion von Werbemitteln wie Fußbällen, Kleidung oder Nachbildungen des WM-Pokals mit offiziellem FIFA-Logo ohne eine entsprechende Lizenz
  • Nutzen Firmen die Popularität der WM für Marketingzwecke ohne offizielle Sponsoren zu sein, geht die FIFA juristisch gegen sie vor: Dies kann von einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Einigung bis hin zur Forderung von Schadensersatz reichen

Fazit: Nutzen Sie in Ihrer Kommunikation Logos oder Bezeichnungen rund um die Fußball-WM 2018 – seien es Werbemittel, Mailingaktionen oder auch nur ein Social Media Post – sollten Sie vor Veröffentlichung klären, ob rechtliche Bedenken bestehen. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt, um juristische Konsequenzen besser einschätzen und vermeiden zu können.

 

Bildnachweise: Iconic Bestiary / Shutterstock

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