Den Kunden dort abholen, wo er sich aufhält, und in einen direkten Dialog einbinden – das ist auch im B2B-Marketing die Herausforderung der heutigen Zeit.…
Ob in Social Media, auf Websites, Flyern oder Plakaten – immer häufiger begegnen wir gendergerechter Sprache, die alle Menschen anspricht. Ob männlich, weiblich oder divers. Handelt es sich dabei um einen kurzfristigen Trend oder eine langfristige Wandlung unserer Sprache? Und wie sollten Sie darauf reagieren?
Wer gerne in alten Klassikern schmökert, dem wird schnell bewusst, wie sehr sich unsere Sprache in den letzten Jahrhunderten gewandelt hat. Nicht nur, was Wortschatz und Ausdruck angeht, sondern auch hinsichtlich Ansprache und Einbezug verschiedener Menschen. Tief in der Sprache verankert und auch heute noch stark vertreten: die Verwendung der männlichen Form, das sogenannte generische Maskulinum. Neben der binären Form, die Frauen und Männer benennt, gibt es mittlerweile aber auch die nicht-binäre und neutrale Formulierung. Zusammengefasst anhand eines Beispiels:
Doch was unterscheidet die binäre von der nicht-binären Formulierung? Menschen, die sich selbst weder als Mann oder Frau sehen, können sich von der binären Ansprache ausgeschlossen fühlen (z.B. „Sehr geehrte Damen und Herren“). Die Verwendung von Genderstern (*), Gendergap (_) oder Doppelpunkten (:) soll diese Personen sprachlich integrieren. Und wird daher heute von vielen als Zeichen der Weltoffenheit verstanden. Ebenso wie die neutrale Form, die allerdings für viele Wörter noch zu finden ist (z.B. Alternative zu Ansprechpartner oder Verkäufer).
Doch wie sieht es mit den rechtlichen Vorgaben für gendergerechte Sprache aus? Seit dem 1. Januar 2019 müssen Jobanzeigen in Deutschland genderneutral gestaltet werden. Dies wird in der Praxis meist durch die Ergänzung (m/w/d) oder (m/w/x) hinter der Berufsbezeichnung umgesetzt. Außer bei Stellenanzeigen besteht aber aktuell keine rechtliche Verpflichtung zur Einbeziehung des dritten Geschlechts in die mündliche oder schriftliche Sprache.
Wie sieht es mit den Reaktionen und Empfehlungen bekannter Institutionen aus? Der Rat für deutsche Rechtschreibung befürwortet die geschlechtersensible Ansprache, sprach sich in einer Pressemitteilung im März 2021 aber gegen eine Empfehlung zur Aufnahme von Gender-Stern, Gender-Gap oder Doppelpunkt ins Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aus. Auch deutschsprachige Nachrichtenagenturen suchen derzeit nach geschlechterneutralen Formulierungen, werden laut eigenen Angaben aus Juni 2021 die vorgenannten Varianten aber ebenfalls nicht geschlossen verwenden.
Ob es sich für Sie und Ihr Unternehmen lohnt, sich mit gendergerechter Sprache auseinanderzusetzen? Wir denken ja. Sollten Sie deshalb auch Ihre gesamte Kommunikation umstellen? Das hängt sicher von Ihrer eigenen Einstellung, der Positionierung Ihres Unternehmens und Ihrer Zielgruppe ab. Beschäftigen Sie sich mit diesen Aspekten – und Sie werden die Antwort darauf finden.
* Hinweis: unsere Angaben hierzu ersetzen natürlich keine anwaltliche Beratung
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