Sie möchten eine erfolgreiche Mailingaktion durchführen? Dann sollten Sie bereits bei der Planung Ihres Mailings unnötige Fehler vermeiden. Denn: Vorbereitung ist alles. Wir sagen Ihnen,…
In unserer heutigen digitalen Welt ist es beinahe „old-school“, Werbung per Post zu verschicken. Allerdings handelt es sich dabei um eine wirksame Werbemaßnahme, um potenzielle Kunden auf sich aufmerksam zu machen. Der Empfänger hat etwas in der Hand, fühlt sich bestenfalls angesprochen und nimmt die Werbung und Ihre Marke ganz anders wahr, als wenn ein weiterer Newsletter im SPAM Ordner landet. Aber was ist in der heutigen Zeit – dank DSGVO, UWG und sonstigen Verordnungen – überhaupt noch erlaubt und wie setzt man es am erfolgsversprechendsten um?
Die gute Nachricht vorweg – postalische Werbung gilt im Gegensatz zu E-Mailwerbung, Telefonwerbung, Telefaxwerbung und SMS-Werbung als unbedenklich. Allerdings gibt es hier nach §7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zwei Punkte zu beachten:
Haben Sie diese Punkte bei der Gestaltung Ihres postalischen Mailings berücksichtigt, geht es an Inhalte und Layout des Mailings. Natürlich zielgruppengerecht, Corporate-Design-konform, mit dem gewissen Etwas, damit es im Gedächtnis bleibt – das wissen Sie alles (ein paar Tipps finden Sie auch hier). Doch wie kommt die Botschaft nun bei Ihrer Zielgruppe an? Je nach Umfang Ihres Mailings gibt es drei verschiedene Wege.
Fazit: Wenn Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten, können Sie Ihr Marketing mit einem postalischen Mailing sehr gut unterstützen. Bezüglich des Versands lohnt es sich, genau zu prüfen, was in dem jeweiligen Druck- und Versand-Paket der einzelnen Anbieter inbegriffen ist. Nicht jeder Postdienstleister bietet z.B. einen Adresscheck an, um Rückläufer zu vermeiden. Achten Sie auch besonders auf die Qualität Ihrer Adressen – damit steht und fällt der Erfolg eines Mailings.
Bildnachweis: GoodStudio / Shutterstock
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