Neues Cookie-Urteil – was Sie auf Ihrer Website ändern sollten

Neues Cookie-Urteil, Datenschutz

Am 1. Oktober 2019 fällte der Europäische Gerichtshof sein Urteil über die Verwendung von Cookies auf Websites. Und sorgte somit dafür, dass in Zukunft wohl wesentlich weniger Daten für Analyse- und Marketingzwecke zur Verfügung stehen. Wie genau Sie den Cookie-Hinweis auf Ihrer Website jetzt anpassen sollten.

Cookies speichern Informationen zum Seitenbesuch wie Dauer, Login-Daten, Benutzereingaben und ähnliches – und machen den Besuch damit für Nutzer komfortabler und für Websitebetreiber analysierbar. Cookies werden entweder von den eigenen Funktionen der Website gespeichert (z.B. bei einer Warenkorbfunktion oder der Sprachauswahl einer internationalen Website) oder über Drittanbieter wie Facebook und Google platziert. So misst Facebook zum Beispiel, wie viele Nutzer über eine Facebook-Werbekampagne auf Ihrer Seite landen und Google wertet über Google Analytics eine Vielzahl an Kennzahlen für Sie aus.

Welche Cookie-Hinweise jetzt nicht mehr reichen

Sie haben dann Handlungsbedarf, wenn Ihre Website Cookies einsetzt, Sie aber noch gar keinen Cookie-Banner oder einen der folgenden nutzen:

  • Einen Hinweisbanner, z.B. „Wir nutzen Cookies – wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen, erklären Sie sich mit der Cookie-Nutzung einverstanden”
  • Einen Einwilligungsbanner, in dem die Cookies durch voreingestellte Ankreuzfelder ausgewählt sind und den die Nutzer mit nur einem Klick auf „Bestätigen” ausblenden können (sogenannte Opt-Out Option)

Was der Gesetzgeber ab sofort zu Cookies vorschreibt

Die Cookies müssen mittels Opt-In bewusst aktiviert werden. Moment – werden so nun alle Funktionen der Website sabotiert, die auf Cookies basieren? Die gute Nachricht: das EuGH unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Cookies:

  • Cookies, die für die Website-Nutzung zwingend notwendig sind (z.B. für den Login oder Warenkorb), dürfen weiter auch ohne Einwilligung erhoben werden
    – allerdings ist bislang unklar, ob sie nur vorübergehend in einem Session-Cookie oder dauerhaft gespeichert werden dürfen
  • Für alle anderen Cookies, z.B. zu Marketing- und Analysezwecken, muss eine informierte Einwilligung vor dem Einsatz eingeholt werden

Beim Betreten der Website sollte sich automatisch ein Banner öffnen, bei der der Nutzer über die Art der erhobenen Cookies informiert wird. Hier ein Beispiel von unserer Seite:

Beispiel Cookie-Hinweis, Bkomm

Nun muss der User ausdrücklich per Klick auf eine Schaltfläche oder eine Checkbox seine Einwilligung ausdrücken. Vorher dürfen keine Cookies aktiviert sein. Lehnt er die Cookie-Nutzung ab oder reagiert gar nicht auf den Banner, dürfen keine Cookies gespeichert werden. Zudem sollte der Nutzer weitere Informationen abrufen können, zum Beispiel in der Datenschutzerklärung:

 Worüber müssen die Nutzer informiert werden?

  • Art und Zweck der Speicherung: welche Arten von Daten werden zu welchen Zwecken verarbeitet (z.B. IP-Adressen, verhaltens- und interessensbezogene Angaben zu Marketingzwecken)
  • Speicherzeitraum: wie lange werden die Cookies gespeichert? Meist beträgt die Lebensdauer 2 Jahre, Sie sollten dies aber im Einzelfall abklären.
  • Identität von Drittfirmen: wer speichert und verarbeitet die auf Ihrer Website erhobenen Cookies noch? Benennen Sie hier die Dienstleister wie Facebook und Google, im besten Fall mit Link zu deren Datenschutzerklärung.

Darüber hinaus muss der Nutzer auch auf die Freiwilligkeit der Cookies und auf sein Widerrufsrecht hingewiesen werden, d.h. er muss die Einwilligung in die Cookies auch wieder ändern können. Dies kann zum Beispiel auch über die Datenschutz-Seite geschehen:

Beispiel Datenschutz, Bkomm

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag natürlich keine verlässliche Rechtsberatung bei einem Anwalt ersetzen kann. Er gibt lediglich eine Orientierung, was nach aktuellem Stand im Hinblick auf den Cookie-Hinweis zu tun ist. Falls Sie noch Fragen zur Umsetzung auf Ihrer Website haben, können Sie sich gerne bei uns melden.

 

Bildnachweis: TarikVision / Shutterstock

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