Wenn ein Kunde uns beauftragt, eine neue Website zu konzipieren, liegt die alte oftmals schon seit Jahren brach. Die letzte Meldung aus dem Bereich „Aktuelles“…
Am 1. Oktober 2019 fällte der Europäische Gerichtshof sein Urteil über die Verwendung von Cookies auf Websites. Und sorgte somit dafür, dass in Zukunft wohl wesentlich weniger Daten für Analyse- und Marketingzwecke zur Verfügung stehen. Wie genau Sie den Cookie-Hinweis auf Ihrer Website jetzt anpassen sollten.
Cookies speichern Informationen zum Seitenbesuch wie Dauer, Login-Daten, Benutzereingaben und ähnliches – und machen den Besuch damit für Nutzer komfortabler und für Websitebetreiber analysierbar. Cookies werden entweder von den eigenen Funktionen der Website gespeichert (z.B. bei einer Warenkorbfunktion oder der Sprachauswahl einer internationalen Website) oder über Drittanbieter wie Facebook und Google platziert. So misst Facebook zum Beispiel, wie viele Nutzer über eine Facebook-Werbekampagne auf Ihrer Seite landen und Google wertet über Google Analytics eine Vielzahl an Kennzahlen für Sie aus.
Sie haben dann Handlungsbedarf, wenn Ihre Website Cookies einsetzt, Sie aber noch gar keinen Cookie-Banner oder einen der folgenden nutzen:
Die Cookies müssen mittels Opt-In bewusst aktiviert werden. Moment – werden so nun alle Funktionen der Website sabotiert, die auf Cookies basieren? Die gute Nachricht: das EuGH unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Cookies:
Beim Betreten der Website sollte sich automatisch ein Banner öffnen, bei der der Nutzer über die Art der erhobenen Cookies informiert wird. Hier ein Beispiel von unserer Seite:
Nun muss der User ausdrücklich per Klick auf eine Schaltfläche oder eine Checkbox seine Einwilligung ausdrücken. Vorher dürfen keine Cookies aktiviert sein. Lehnt er die Cookie-Nutzung ab oder reagiert gar nicht auf den Banner, dürfen keine Cookies gespeichert werden. Zudem sollte der Nutzer weitere Informationen abrufen können, zum Beispiel in der Datenschutzerklärung:
Darüber hinaus muss der Nutzer auch auf die Freiwilligkeit der Cookies und auf sein Widerrufsrecht hingewiesen werden, d.h. er muss die Einwilligung in die Cookies auch wieder ändern können. Dies kann zum Beispiel auch über die Datenschutz-Seite geschehen:
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag natürlich keine verlässliche Rechtsberatung bei einem Anwalt ersetzen kann. Er gibt lediglich eine Orientierung, was nach aktuellem Stand im Hinblick auf den Cookie-Hinweis zu tun ist. Falls Sie noch Fragen zur Umsetzung auf Ihrer Website haben, können Sie sich gerne bei uns melden.
Bildnachweis: TarikVision / Shutterstock
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