Datenschutz ab 2018 – was sich für B2B-Unternehmen ändert

Datenschutz ab 2018, Bkomm

Bis 25. Mai 2018 haben Unternehmen Zeit, die Bestimmungen der neuen und europaweit gültigen Datenschutz-Grundverordnung in die Praxis zu überführen. Die deutlichen strengeren Rahmenbedingungen können im Einzelfall viele Anpassungen in der Datenverarbeitung und -erhebung mit sich bringen. Wir haben einige Tipps zusammengestellt, was Sie als B2B-Unternehmen beachten sollten.

  • Klare Einwilligung und Nachweis darüber: wenn Sie Werbung verschicken möchten, sind Sie nur mit dem Double-Opt-In-Verfahren auf der sicheren Seite. So können die Einwilligungen im CRM-System gespeichert und bei Bedarf abgerufen werden.
  • Keine Daten auf Vorrat abfragen: Üblich war bisher, so viele Daten wie möglich von den Zielgruppen zu erheben. Ab Mai 2018 dürfen im Sinne der Datenminimierung nur noch die Angaben abgefragt werden, die für den jeweiligen Zweck relevant sind.
  • Beim Adresskauf zu beachten: Bei der ersten Kontaktaufnahme müssen die angesprochenen Personen über Ihre Datenschutzrichtlinien informiert werden, da sie bisher ja noch nicht zustimmen konnten. So müssen Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung transparent kommuniziert werden.
  • Cloud-basierte Datenverarbeitung: sobald Dritte Zugriff auf Ihre Daten erhalten (z.B. durch ein cloud-basiertes CRM), müssen Sie Ihre Kunden darüber informieren.
  • Datenlecks: Wird Ihr System und damit Ihr Datenbestand gehackt, müssen Sie Ihre Kunden nun unverzüglich darüber in Kenntnis setzen.
  • Dokumentationspflicht: Alle Änderungen an Datensätzen müssen streng dokumentiert werden, sodass genau nachvollzogen werden kann, wie sich die Daten wann verändert haben. Ein Kunde hat nun das Recht, eine Auskunft über die zu seiner Person gesammelten Daten bzw. deren Löschung innerhalb von einem Monat zu verlangen.

Fazit: Um abzuschätzen, inwiefern Sie Änderungen an Ihrer Datenerhebung und -verarbeitung vornehmen müssen, sollten Sie zunächst eine Ist-Analyse durchführen und dann entsprechende Schritte zur Anpassung vornehmen, ggf. unter Beratung eines Anwalts oder Datenschutzbeauftragten.

Abschließend noch der Hinweis: Unser Blogbeitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Wir haben die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, können aber keine Garantie auf Vollständigkeit oder Richtigkeit geben.

 

Bildnachweis: Zeeker2526 / Shutterstock

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