Am 14. Juni ist es wieder soweit: Die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 beginnt und 83 Millionen Menschen in Deutschland sind im Fußballfieber. Auch im Geschäftskontakt bleibt kaum ein Gespräch ohne Bezug…
Abstand halten, Mundschutz tragen, Hände desinfizieren – das ist für uns alle längst zum Alltag geworden. Corona wird uns wohl auch in der Zukunft noch weiter begleiten. Müssen deshalb Jubiläumsfeiern, Tagungen und Firmenevents auf unbestimmte Zeit ausfallen? Nicht unbedingt. Während größere Veranstaltungen noch nicht stattfinden können, sind Events im kleinen Rahmen erlaubt. Aber natürlich gibt es bei der Planung und Durchführung solcher Vor-Ort-Events in der Corona-Zeit auch so einiges zu beachten.
Die bekannten Rahmenbedingungen
Es ist wichtig, dass alle Besucher und Mitarbeiter vor Ort geschützt sind und sich keinem Risiko aussetzen. Der Abstand steht natürlich an erster Stelle. Falls dieser (teilweise) nicht eingehalten werden kann, sollten die Besucher eine Maske tragen. Je nach Fläche und Personenanzahl sollte eventuell eine Maskenpflicht für alle gelten. Verteilen Sie Einmalmasken vor Ort für diejenigen, die keine eigene Maske mitgebracht haben. Des Weiteren sollte es mehrere Desinfektionsmittelspender für die Besucher vor Ort geben. Gerade die Händedesinfektion am Eingang ist sehr wichtig.
Schlussendlich ist aber die Kooperation der Menschen das, was zählt. Schilder mit Hygienevorschriften und eine Kontrolle des Tragens der Maske können dazu beitragen. Bedenken Sie: falls die Hygienevorschriften vor Ort nicht eingehalten werden, muss ein Event zum Schutz der Besucher ggf. auch vorzeitig beendet werden.
Alternativen zu Vor-Ort-Events
Auch wenn zum Kennenlernen, Feiern und Networken kaum etwas über ein reales Event geht – zum Glück gibt es heutzutage einige Alternativen dazu.
Fazit: Wägen Sie gut ab, welche Eventform (ob physisch oder digital) sich für Ihr Vorhaben aktuell eignet. Bleiben Sie dabei immer flexibel und halten Sie im besten Fall einen Plan B bereit.
Bildnachweis: Reeyna / Shutterstock
* Ich bin damit einverstanden, dass mich die Bkomm GmbH über ausgewählte Themen wie die neuesten Blogbeiträge sowie Ihre Referenzen informieren darf. Es gilt die Datenschutzerklärung der Bkomm GmbH.